Villa Red by Columbus, Ustka
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Haustiere sind immer nette Gäste

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Datum der Abreise

Haustiere sind immer nette Gäste Vorschriften für die Zulassung von Haustieren in der Villa Red

Haustiere (klein bis 25 cm, maximal 7 kg Gewicht) dürfen sich auf dem Gelände der Einrichtung aufhalten. Die Unterkunft akzeptiert Haustiere gegen eine zusätzliche Gebühr, die in der Preisliste angegeben ist. Die Unterbringung von Haustieren ist nur in ausgewiesenen Zimmern gestattet. In Ermangelung solcher Räume ist die Annahme des Haustieres nicht möglich. Die Zustimmung zum Aufenthalt des Haustieres in der Einrichtung wird von der Rezeption nach einem Gespräch erteilt. Bei der Entscheidung über die Aufnahme von Tieren (hauptsächlich Hunden) werden deren Wesen und Ausbildung berücksichtigt. Gesunde Tiere mit Gesundheitsbuch (gültige Impfung und Entwurmung) werden in die Anlage aufgenommen. Im Falle ihrer Abwesenheit steht ein Tierarzt zur Verfügung. Wenn das Tier an einer chronischen Krankheit leidet, ist es notwendig, den Mitarbeiter am Tag der Reservierung über die Überprüfung zu informieren. Wenn die Bettwäsche im Zimmer, in dem sich das Haustier aufhält, verschmutzt ist (Haare, Schlamm), wird dem Eigentümer der zusätzliche Wäscheservice in Rechnung gestellt. Wenn die Bettwäsche des Zimmers, in dem sich das Haustier aufhält, dadurch beschädigt wird, ist der Besitzer verpflichtet, die Kosten für den Kauf der gesamten Bettwäsche zu tragen. Alle Schäden am Eigentum oder am Eigentum anderer Gäste und durch Tiere verursachte Verschmutzungen, die zusätzliche Arbeit durch das Personal erfordern, werden von der Direktion bewertet und den Eigentümern in Rechnung gestellt. Die Besitzer sind dafür verantwortlich, ihre Haustiere ruhig zu halten und die Ruhe anderer Gäste nicht zu stören. Bei wiederkehrenden Beschwerden anderer Gäste oder des Personals der Einrichtung behält sie sich das Recht vor, die Entfernung des Tieres aus der Einrichtung zu verlangen. An allgemein zugänglichen Orten ist der Halter verpflichtet, den Hund an der Leine und im Maulkorb zu führen. Das Mitbringen von Tieren in Gastronomiebetriebe ist verboten. Der Halter ist verpflichtet, den von seinem Tier hinterlassenen Kot jedes Mal zu beseitigen.

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